WEG-Verwaltung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage. Nach § 20 des WEG ist die Verwaltung durch einen zu bestellenden Verwalter auszuführen.
Diese Betreuung erfolgt zudem auf der Grundlage der Gemeinschaftsordnung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Gemeinschaft. Gefragt ist die fachliche Kompetenz des Verwalters, aber auch Fingerspitzengefühl und Empathie im Umgang mit allen Beteiligten. Der Verwalter informiert und berät die Eigentümer. Er schlägt Maßnahmen vor zum Bestandserhalt der Immobilie (z.B. Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen). Diese Vorschläge sind geprägt von wirtschaftlicher Weitsicht und technischem Sachverstand und dienen als Grundlage für die Entscheidungsfindung der Eigentümergemeinschaft.
Eine zeitnahe Abrechnungserstellung, Präsenz vor Ort, kundennahe und persönliche Verwaltung sind die Eckpunkte unserer Leistungen.
Leistungsspektrum
- Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes
- Einrichtung und Führung eines Treuhand-Kontos
- Einrichtung und Führung des Instandhaltungsrücklagenkontos
- Laufende Zahlungsüberwachung- und Administration
- Verarbeitung der Eingangsrechnungen inkl. Regulierung
- Laufende Liquiditätssteuerung
- Rechnungsprüfung mit den Beiräten
- Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Führen einer Beschlusssammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG
- Erstellung der WEG-Abrechnung
- Bearbeitung von Versicherungsschäden
- Beratung, Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Laufende Korrespondenz